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Digitalisierung in der Buchhaltung: Chancen und Herausforderungen

Agenda Beleg-App – Belege fotografieren, teilen, fertig.

 

https://youtu.be/KNTygg8N8fQ?si=44dFiFSs0LL4mkDW

Steuerrecht Aktuell: Wichtige Änderungen und ihre Auswirkungen

 

"01.11.2025

Steueränderungsgesetz 2025*

 

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 verabschiedet, Bundestag und Bundesrat sollen bis zur parlamentarischen Winterpause im Dezember zustimmen, damit die beabsichtigen Änderungen zum 1.1.2026 in Kraft treten können. Folgende wichtige Änderungen sind im Entwurf vorgesehen:
  • Die Entfernungspauschale im Rahmen des Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit soll auf 0,38 €/km einheitlich angehoben werden, anstatt bislang 0,30 €/km und ab dem 21. km mit 0,38 €/km.
  • Für Geringverdiener soll die Mobilitätsprämie zeitlich entfristet werden. Ein Antrag auf Erstattung ab dem 21. Entfernungskilometer ist möglich, da Geringverdiener i. d. R. keine Einkommensteuer zahlen, von der sie Fahrtkosten absetzen könnten.
  • Für Übungsleiter sollen steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen von 3.000 € jährlich auf 3.300 €, für Ehrenamtliche von 840 € auf 960 € angehoben werden. Beide können nebeneinander genutzt werden, ab 2026 müssen sie der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen.
  • Für gemeinnützige Organisationen steigt die Freigrenze für Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 € auf 50.000 €, innerhalb derer keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer zu zahlen ist. E-Sport soll ab 2026 als gemeinnützig anerkannt werden.
  • Die Stromsteuerentlastung für Land- und Forstwirte soll wieder eingeführt werden.
  • Die 19 % Umsatzsteuer für Speisen auf Restaurant-/Verpflegungsdienstleistungen soll ab dem 1.1.2026 wieder auf 7 % sinken. Dies betrifft auch Cateringunternehmen, Convenience-Abteilungen etc. Für Getränke bleibt es weiterhin bei 19 %.
  • Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau soll erhalten bleiben.
 

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*AGENDA /https://agenda-kunden.de/aktuelles/steuern-und-recht.php#/artikel/DW20251101/

 

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"Die Digitalisierung in der Buchhaltung umfasst die Umwandlung relevanter Rechnungen und Belege in digitale Formate, die Übertragung in digitale Buchhaltungssysteme und teilweise die Automatisierung der Buchungen. Durch den Einsatz von Technologien wie künstlicher Intelligenz und Cloud-Computing wird die Buchhaltung effizienter und benutzerfreundlicher, was zu einer Reduzierung des manuellen Aufwands um bis zu 70 % führen kann. Richtig umgesetzt, ermöglicht die Digitalisierung eine spürbare Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung in der Buchhaltung. Unternehmen können ihre Finanzdaten elektronisch erfassen, bearbeiten und speichern, anstatt sich mit der mühsamen Sortierung von Papierdokumenten zu beschäftigen." /www.treibauf.ch/digitale-buchhaltung/